Emotional mitreißend, berührend, Sinn stiftend: In Zeiten von Resignation, KI und einer sich verdunkelnden Weltlage sind Konzerte von CATT Orte der Zuversicht und Rückzugsräume, die Verbindungen schaffen, wie sie nur besondere Musik kreieren kann.
Mit mittlerweile vier Studioalben, internationaler Medien-Wahrnehmung und Preisen für ihr Schaffen, zählt CATT zu den wichtigsten Stimmen ihrer Generation. Ihre Songs funkeln vor Lebendigkeit, Lebensfreude und Leichtigkeit, reisen aber immer auch in die Tiefe, in die Ehrlichkeit, in die Schatten. Diese Multidimensionalität, die Verbindung von klassischer Zeitlosigkeit der Musik der 60er und 70er Jahre mit einem frischen Indie Spirit, gelingt so nur CATT. Jahre des Schreibens, des Experimentierens und hunderte Konzerte mit ihrer Band haben einen besonderen Sound geformt: Charaktervoll, organisch und außergewöhnlich inspiriert.
Die begnadete Multiinstrumentalistin und Songwriterin und ihre Band verzaubern mit immenser Spielfreude und Können, wechseln live mühelos zwischen Instrumenten und Farben, Dynamik, Humor, Sanftheit, Souveränität und Wagnis. Vier enge Freunde, eine musikalische Unterhaltung auf der Bühne und die Fähigkeit, jeden Abend eine neue Geschichte zu erzählen, machen CATT Konzerte zu einem Erlebnis mit transformativer Kraft.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.