KASALLA

„Trone & Konfetti“

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Mawi Concert

Kasalla feiern Jubiläum – und zwar so, wie man es von ihnen kennt: laut, herzlich, emotional.

Die fünf Jungs aus Köln starten 2026 mit einer großen Tour und einem brandneuen Studioalbum in die nächste Runde – und der Titel der Tour sagt alles: „Trone & Konfetti“.

Tränen und Konfetti – das ist das, was bleibt, wenn man mit dieser Band unterwegs war. Zwischen Stadion Moment und Clubschweiß, zwischen kölscher Melancholie und kollektiver Euphorie. Die neue Tour bringt genau dieses Gefühl auf die Bühne: das pralle Leben, das Weinen vor Glück, das Mitsingen mit Gänsehaut.

Und wie es sich für ein Jubiläum gehört, bringen Kasalla auch neues Material mit: Das insgesamt 6. Studioalbum geht mit auf Klassenfahrt im Frühjahr, mit jeder Menge Herz, Energie und Geschichten, wie sie nur Kasalla erzählen kann.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

FAQ - Landstreicher Konzerte

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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