Alli Neumann

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Landstreicher Konzerte

Wer diese junge Schauspielerin und Songwriterin noch nicht kennt, hat was verpasst – aber keine Bange, ihr könnt euch innerhalb von kurzer Zeit auf den aktuellen Stand bringen. Einfach mal den komplett bei YouTube zu findenden, wahnsinnig guten Film „Wach” anschauen – in dem Alli unter Regie von Kim Frank eine junge Ausreißerin spielt – und dann ihre EPs „Hohes Fieber” und „Monster“ anhören, auf denen Alli ihre kratzigkräftige Stimme mit gitarrenzersägtem Pop vermischt. Das kann was, das wird was. Alli Neumann, nach eigenen Angaben seit einigen Jahren 20, findet: Das mit der lieblichen, friedlichen, mit allem außer dem lästigen Liebeskummer einverstandenen Popmusik war eine Weile ganz schön, aber jetzt ist es vielleicht doch mal wieder an der Zeit für eine Alternative. Für Pop, der etwas will. Was sich dadurch ausdrückt, dass er für etwas steht. Und über Liebeskummer kann man dabei ja trotzdem noch singen. Für ihre aktuelle EP „Monster“ arbeitete die junge Flensburgerin unter anderem mit Franz Plasa, dem Produzenten von Falco zusammen. Ihren Sound bezeichnet Alli selbst als Alternativen Pop. Pop, der etwas will und der perfekt in unsere Zeit passt. Im Sommer spielte Alli Neumann bereits auf allen großen Festivals in Deutschland. Lollapalooza, Reeperbahn Festival, Immergut, Kosmonaut…
An Alli Neumann kommt man in diesem Sommer nicht vorbei. Zudem tourte sie Anfang des Jahres bereits mit Years&Years und AnnenMayKantereit.

Tickets gibt’s ab 11.04.2023 unter www.landstreicher-konzerte.de/Tickets-Alli-Neumann-L sowie an allen bekannten VVK-Stellen erhältlich.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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