Diary of Dreams

Tour 2023

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Contribe

Fast 5 Jahre ist es nun her, seit im Oktober 2017 das letzte Diary of Dreams Album erschien. Nie zuvor in der Bandgeschichte gab es eine so lange Pause zwischen zwei Alben. Der Grund dafür ist vielschichtig; die Welt scheint durchzudrehen und alles auf den Kopf zu stellen - zu viele globale, aber auch private Rückschläge verschoben immer wieder den Fokus und machten es der Band um Mastermind Adrian Hates unmöglich, das Album mit der gewohnten Detailliebe und Hingabe zu Ende zu bringen. Bis jetzt, denn die treue Fangemeinde darf sich im Frühling 2023 endlich auf ein neues Album und eine dazugehörige Tournee freuen. Im Gepäck natürlich die neuen Songs, aber auch ein neuer und vielseitiger Rückblick auf die bisherige musikalische Historie ... Die lange Konzertdiät hat die Band regelrecht ausgehungert, die Vorfreude ist riesig und wird sich 2023 mit geballter Live-Energie entladen. Euch erwartet frenetische Spielfreude und endlich ein neues Kapitel im Tagebuch der Träume.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

FAQ - Landstreicher Konzerte

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

Zurück