KONZERT
DREIVIERTELBLUT
PROST EWIGKEIT – DAS NEUE LIVE-PROGRAMM VON DREIVIERTELBLUT
„Prost Ewigkeit“ ist der Titel des neuen Live-Programms und fünften Studioalbums von Dreiviertelblut, das am 16. Mai 2025 erscheint. Mit den neuen Songs bieten die bayerischen Klangpoeten einen musikalischen Begleiter für aufgewühlte Seelen in aufwühlenden Zeiten.
Wie verständnisvolle Weggefährten nehmen die Lieder von „Prost Ewigkeit“ ihre Hörer mit auf eine Reise durch die Höhen und Tiefen des Menschseins. Sie drehen sich um die ewige Suche, um Liebe, Schmerz, Glück, Verlust, Weisheit und Dummheit - und münden in eine Reise zum Mond: Unsinn und Tiefsinn treffen sich, wenn die drückenden Realitäten auf unserem Planeten die Grenze des Aushaltbaren überschreiten…
All dem begegnet die Band mit der ihr eigenen Leichtigkeit, aus der eine Erkenntnis dringt: Dass wir im Miteinander Geborgenheit - und im Dasein Schönheit finden. Weil nichts bleibt und nichts aufhört, weil alles nichtig und alles wichtig ist, stoßen wir auf die Ewigkeit an!
Von mitreißenden Roadmovie-Nummern über zarte Balladen bis hin zu ausufernden Festliedern findet sich im neuen Programm die ganze musikalische Bandbreite von Dreiviertelblut und malt eine klangliche Vielfalt, die das Leben in all seinen Farben feiert: Prost Ewigkeit!
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.