
Nach beeindruckenden letzten Jahren und mehreren ausverkauften Touren kehrt Edo Saiya mit der „FRÜHER WAR EDO BESSER TOUR 2025“ erneut auf die Bühnen des Landes zurück.
Den Namen trägt die Tour dabei nicht ohne Grund. Denn auch wenn während der Pandemie nicht alles besser war, entstanden genau in dieser Zeit einige von Edo Saiyas eindringlichsten und wohlmöglich emotionalsten Tracks. Songs, die im Schatten leerer Clubs und verschobener Touren veröffentlicht wurden und so nie die Bühne fanden, die sie verdient hatten.
Hinter Edo Saiya steht Timo Bethke, der zunächst über Bands und Battle-Rap zur Musik fand, aber schnell eine klare Vision entwickelte: Songs, die Geschichten erzählen. Zwischen schlaflosen Nächten und bittersüßen Erinnerungen. Edo Saiyas Sound schwebt irgendwo zwischen US-Rap, Post-Rock und Soul gepaart mit einem Hauch Melancholie.
Wer Edo Saiyas Musik kennt, weiß: Seine Songs sind mehr als nur Tracks - sie sind Moment-aufnahmen voller Gefühl, Geschichten und Erinnerungen. Und genau das können Fans auf dieser Tour endlich live erleben. Kein neues Kapitel aber eine längst überfällige Begegnung.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.