FOUR IMAGINARY BOYS

The Music of The Cure

Einlass: 20:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Arivati

Arivati Entertainment präsentiert:

Four Imaginary Boys – The Music of The Cure

Four Imaginary Boys - Deutschlands meistgebuchte The Cure Tribute Band - besteht aus vier Herzblutmusikern, die sich seit 2006 leidenschaftlich dem Gesamtwerk von The Cure widmen und dem Geist der legendären Wave-Götter huldigen.
Spricht man von The Cure, denkt man an die unverwechselbare und unnachahmliche Stimme von Robert Smith. Imitation oder gar Parodie verbieten sich, nur gut, dass es sich beim Frontmann der Four Imaginary Boys um einen vokalen Seelenverwandten zu handeln scheint.
Dabei geht es den Four Imaginary Boys nicht darum, reine Klone ihrer Helden zu sein. Viel wichtiger ist ihnen, mit sphärischen Klängen und Soundflächen, die einzigartige Atmosphäre der Cure-Songs zu erzeugen und auf das Publikum zu übertragen.
Somit sind die eigentlichen Stars des Abends die unvergänglichen Songs von The Cure, die Generationen von Gothic/Alternative/Pop-Bands bis heute geprägt haben.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

FAQ - Landstreicher Konzerte

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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