GOLDROGER

Live aus der Leere Tour 2026

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Aust Konzerte

Kölner Rapper auf “Live aus der Leere” Tour
Acht exklusive Deutschland Shows im Dezember in Dortmund, Berlin, Frankfurt,
Hamburg, Köln, München, Leipzig, Stuttgart
Zum 10-jährigen Jubiläum seines Debütalbums “Avrakadavra” entscheidet der Kölner
Musiker nach seiner bisher größten Tour im Jahr 2023, dass der nächste Schritt etwas
Besonderes sein soll – und zwar, das Projekt zu beenden.
„Es ist surreal, aber scheinbar konnte ich dieser Welt jetzt 10 Jahre lang die Freiheit
abringen, das zu machen, was sich für mich richtig angefühlt hat.
Und mein Bauch sagt mir sehr deutlich, dass ich die Gelegenheit nicht verpassen will,
dieses ganze Kapitel als etwas in Erinnerung behalten zu können, das ich mit
derselben Kompromisslosigkeit zu beenden bereit war, mit der wir damals die Platte
gemacht haben.
Das war ein cooler Run, der es nicht verdient hat, zur Routine zu werden – und es wäre
schön, die Songs noch ein letztes Mal mit Leuten zu hören, die sie ebenso über Jahre
begleitet haben wie mich selbst.“

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

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