Goran Bregovic

and His Wedding & Funeral Band

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: SAX Konzerte

Goran Bregovic kommt seiner Wedding & Funeral Band erstmals zu einem Klubkonzert nach Leipzig.
Einst einer der größten Rockstars Osteuropas, steht Goran Bregovic seit 20 Jahren für anspruchsvolle, komplexe zeitgenössische Musik, bei der mitreißende Bläser im Vordergrund stehen und die aufgrund von Stimmen, die wie Instrumente eingesetzt werden, gleichzeitig sehr melodisch ist. Ob auf Platte oder live, er ist DER Pionier der südosteuropäischen Musik und geleitet das Publikum bei seinen Konzerten mit der Wedding And Funeral Band auf eine atemberaubende Reise entlang des Balkans und noch weit darüber hinaus. Bekannt als Filmkomponist (v.a. für die Filmklassiker Emir Kusturicas) und als zeitgenössischer Komponist gefragt, tritt Bregovic außer auf bedeutenden Festivals häufig in den renommiertesten Konzertsälen der Welt auf. Die Alte Oper Frankfurt oder die Kölner Philharmonie hat er schon mehrfach ausverkauft. Nach Leipzig kommt er mit seiner 9-köpfigen Wedding & Funeral Band. Und es wird getanzt und nicht gesessen!

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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