GREGOR HÄGELE

Tour, was du nicht lassen kannst

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Mawi Concert

Was du nicht lassen kannst? Ganz einfach: bei dieser Tour fehlen.
Denn Gregor Hägele geht im Mai 2026 endlich wieder auf die Bühne – und diesmal richtig. Mit
„TOUR, WAS DU NICHT LASSEN KANNST“ Elf Shows, voller Energie, die ansteckt. Mit der
Stimme, die dich sofort packt. Mit einer Präsenz, die jeden Raum größer macht. Wer Gregor
live erlebt, weiß: das vergisst man nicht.
Nachdem der gebürtige Schwabe 2025 keine eigene Tour gespielt, sondern nur Sommer-
Shows und Support-Slots bei Acts wie Rea Garvey, Philipp Dittberner oder Unheilig, geht’s
jetzt wieder voll los – mit einer neuen Show, neuen Songs und vielleicht sogar einem neuen
Album. Songs wie „MAMA, HATTE IMMER RECHT“ und „SHOOT SHOOT SHOOT“ haben
nach seinem Top 10 Album „Prototyp Liebe“ die neue, zweite Ära bereits eröffnet.
Der Dresscode? Weißes Hemd. Schwarze Krawatte. Genau wie Gregor, wäre es mega schön,
wenn auch die Zuschauer:innen in diesem Look zum Konzert kommen - um diese Ära richtig zu
feiern.
Der Mai 2026 wird laut. Emotional. Unvergesslich.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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