HAALAND936

SAN TOUR 2026/2027

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Stand in Front GmbH

Mit gerade einmal wenigen Releases hat sich Haaland936 in kürzester Zeit zu einem der
spannendsten Newcomer im Deutschrap entwickelt. Spätestens seit seinem
Durchbruch bei „Rap La Rue“ und viralen Tracks gehört der Frankfurter zu den Artists,
die man aktuell unbedingt auf dem Schirm haben muss.
Sein Sound verbindet moderne Trap-Elemente mit melodischen Einflüssen und
internationalen Vibes und hebt sich damit klar vom klassischen Straßenrap ab. Mit
über 1 Million monatlichen Hörer:innen auf den gängigen Streaming Plattformen und
einer stetig wachsenden Fanbase zählt Haaland936 zu den vielversprechendsten Acts
seiner Generation.
Mit der „SAN TOUR“ bringt Haaland936 im Dezember 2026 und Januar 2027 seine
energiegeladene Live-Show erstmals auf die großen Bühnen. Dabei könnt ihr euch auf
ausgewählte Special Guests freuen, die die Shows zu einem besonderen Erlebnis
machen.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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