
Mysterium des deutschen Gangsta Raps nach mehreren Top Ten Alben und hochkarätigen Features erstmal auf Headliner Tour durch Deutschland, Österreich und der Schweiz
Kolja Goldstein zählt aktuell zu den schillerndsten Figuren im deutschen Gangsta-Rap. Der in Augsburg geborenen Rapper vermischt wie kein Anderer Fakten und Fiktion und schafft es so als einer der ganz wenigen mit mit dem eigentlich auserzählten Genre
Gangsta-Rap zu begeistern. Seine assoziative Erzählweise ist gespickt mit Insiderwissen aus der Halbwelt und es gelingt ihm mit nur wenigen Lines in seinen Songs starke Bilder und Stimmungen entstehen zu lassen. Dazu viel Druck, klare Artikulation, fetter Bass und atmosphärische Beats. Kein Wunder, dass er sich nach seinen beiden Top Ten Alben „Global“ (2023) und „Interpol“ (2024) und #1 Trendchart-Singles wie „Montparnasse“ oder „NYC 2003“ inzwischen vor Kollabo-Anfragen nicht mehr retten kann. Er hat bereits mit Sido, Capo, Dú Maroc, Mozzik, Silva, Ngee und vielen mehr zusammengearbeitet, ist bei Universal unter Vertrag und damit langsam aber sicher reif für seine erste Headline-Tour. Auf 13 Shows durch Deutschland, Österreich und Schweiz werden seine Fans ihn auf der FIRST DAY OUT TOUR 2025 erstmals live erleben können und vielleicht mehr Einblicke in das Mysterium Kolja Goldstein gewinnen können.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.