Markus Heitz, Bernhard Hennen & Kai Meyer
Meister der Phantastik Tour 2022
Ort: Ballsaal
Veranstalter: In Move
! A C H T U N G !
Diese Veranstaltung wurde vom 05.04.2020, 20.01.2021 und 30.01.2022 auf den 20.06.2022 verschoben und aus der Peterskirche zu uns ins Täubchenthal verlegt. Bereits gekaufte Tickets behalten die Gültigkeit und sind weiterhin erhältlich!
Zum ersten Mal gehen die "Meister der Phantastik“ gemeinsam auf Tour.
Sie verzaubern Millionen von Menschen auf der ganzen Welt mit ihren Büchern. Jetzt nehmen die vielfach preisgekrönten Autoren die ZuhörerInnen live mit auf Reisen durch ihre phantastischen Welten. Eine Tour, die es so noch nie gab. Zwerge, Elben, Bibliomantik, Vampire, Wandelwesen, Weltraumabenteuer, Schurken, Heldinnen und vieles mehr - das Repertoire der drei bekanntesten Phantastik-Autoren Deutschlands ist schier unerschöpflich. Ein Event voller Lebendigkeit und Humor: Es wird aus den neusten Werken gelesen, über das Autorenleben geplaudert, Anekdoten inklusive, und unterhaltsam diskutiert - Fragen und Impulse aus dem Publikum sind ausdrücklich erwünscht! Die kompetente Moderation übernimmt Kathleen Weise, selbst Autorin und Lektorin.
Die Veranstaltung ist bestuhlt, es besteht freie Platzwahl.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.