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Nach der Ankündigung seines mit Spannung erwarteten Debütalbums maybe it’s fine, das im Mai über Warner Music Central Europe erscheint, kommt Moncrieff im November 2025 für neun Shows nach Deutschland. Auf seiner gleichnamigen Tour macht der irische Künstler unter anderem Halt in Hamburg, Berlin, Köln, Leipzig und Hannover. Mit fast 50 Millionen Streams, gefeierten EPs und dem RTÉ Choice Music Prize 2023 für „Irish Song of the Year“ hat sich Moncrieff längst als einer der spannendsten neuen Stimmen etabliert. Sein erstes Album ist eine intime Auseinandersetzung mit persönlichen Verlusten, Identitätsfragen und den Herausforderungen des Erwachsenwerdens. „Songs zu schreiben hilft mir, meine Gefühle zu verstehen und einzuordnen“, sagt er. Sein Sound ist roher, ungeschliffener und emotionaler als je zuvor – und auf der Bühne verspricht er genau diese Energie mit seinem Publikum zu teilen. Die erste Single How It Ends ist ein ergreifender Abschied von seiner ersten großen Liebe, während I Just Don’t Think I’ll Make It Over You das unerwartete Wiedersehen mit ihr nach sieben Jahren beschreibt. Mit seinen intensiven Vocals und bildhaften Texten zieht Moncrieff die Zuhörer tief in seine Welt – ein Erlebnis, das im November live zu spüren sein wird.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.