Nach der erfolgreichen AURA TOUR legt Monet192 nach. Der zweite Block der Tour war nach einem starken ersten Abschnitt restlos ausverkauft und hat klar gezeigt, wie groß die Nachfrage nach seinen Live-Shows ist.
Mit „CAN YOU SEE ME“ startet 2026/2027 das nächste Kapitel. Die neue Tour ist in drei Blöcke aufgeteilt und führt durch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Inhaltlich bleibt Monet192 seinem Stil treu: ehrliche, persönliche Texte treffen auf dunkle Sounds und eine Atmosphäre, die live besonders intensiv wirkt.
Musikalisch zählt Monet192 längst zu den festen Größen der Szene. Mit mehreren erfolgreichen Releases, Chartplatzierungen und Millionen Streams hat er sich eine breite Fanbase aufgebaut. Songs wie „H<3tel“ oder „Body“ stehen exemplarisch für seinen emotionalen, direkten Sound, der sich auch auf dem Album AURA konsequent weiterentwickelt hat.
„CAN YOU SEE ME“ steht für Entwicklung, Nähe und echte Momente auf der Bühne. Nach dem Erfolg von AURA ist klar: Monet192 hebt sein Live-Setup auf das nächste Level.
CAN YOU SEE ME
Präsentiert von DIFFUS
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.