OK KID

10 JAHRE OK KID – 10 STÄDTE JUBILÄUMSTOUR

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Casius Events

urbanite & Deutschlandfunk Nova präsentieren:

10 JAHRE OK KID – 10 STÄDTE JUBILÄUMSTOUR

Ist es tatsächlich schon eine Dekade her, dass wir zum ersten Mal von der grauen „Stadt ohne Meer" gehört und den „Kaffee warm" gehalten haben? Im April 2013 begann OK KID mit ihrem gleichnamigen Debütalbum ihre fulminante Erfolgsreise und drückte seitdem dem oft verschmähten „Deutsch-Pop“ ein neues Qualitätssiegel auf.

Die KIDS werden 10 Jahre alt und möchten das ganze Jahr über ihren Geburtstag feiern.
Was das genau bedeutet, verraten sie noch nicht. Was aber klar ist:

Exakt auf den Tag genau 10 Jahre nach ihrem Debütalbum gehen OK KID auf ihre 10 Städte Jubiläumstour.

12.04.23 Hannover
13.04.23 Berlin
14.04.23 Leipzig
15.04.23 Stuttgart
16.04.23 München
18.04.23 Wien
19.04.23 Frankfurt
20.04.23 Köln
21.04.23 Münster
22.04.23 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

FAQ - Landstreicher Konzerte

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

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