/// Rauschgift für die Ohren - PaulWetz geht 2027 wieder Tour
Nach ausverkauften Clubshows und der Veröffentlichung seines Debütalbums „Alle meine Freunde sind Träumer“ geht PaulWetz 2027 mit 15 Shows wieder auf Tour durch Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mit treibenden elektronischen Beats, Texten zum Mitfühlen und mitreißender Live-Energie zeigt er, warum er ohne Frage zu den spannendsten deutschsprachigen Acts der letzten Jahre zählt. Seine Texte sind ehrlich, pointiert und poetisch zugleich. PaulWetz teilt seine Gedanken ungefiltert und direkt aus dem Herzen.
Das neue Album ist ein Resultat von über zehn Jahren Musikmachen. Zwischen Studiosessions, Dancefloor, Zugabteilen und Tourbus hat er seinen ganz eigenen Sound geformt, der Indie, Pop und Techno miteinander verschmelzen lässt.
Auf seiner Tour 2027 bringt PaulWetz die Energie des Albums auf die Bühne: tanzbar, nahbar und voller Gefühl. Ein Muss für alle, die sich nicht entscheiden können, ob sie nachts träumen oder tanzen wollen.
PaulWetz Tour 2027
Präsentiert von Rausgegangen
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.