
Infektiöse Popsongs mit ordentlich Happy-Vibes, dazu wohldosierte Melancholie – dafür steht RIAN. Er mixt Pop, Hip-Hop und Indie, droppt tanzbare Beats mit einer ordentlichen Prise Humor und macht mit catchenden Tracks wie „Locker aus der Hüfte“ oder „Heute geht’s um gar nichts“ den Glücklich-Modus clubtauglich. Mit dem Ziegen-Song „Schwarzes Schaf“ ging er viral und konnte über 50 Mio. Klicks verbuchen. Tunes wie „Heimweg“ (das erfolgreiche Duett mit NESS), „Wenn du lachst“, „Schluckauf“ und „Zucker“ checken auf unpeinliche Weise ernstere Themen wie Verliebtheit, Vermissen und Friends-Care an. Nach Supportshows für Max Giesinger und Josh auf Tour ging er 2023 auf seine erste Headliner-Tour in DE und AT; für den deutschen Festivalsommer stehen Termine für das Propeller Festival, bei der UEFA Fanzone oder beim häMMERsound Festival fest. Er gehört zu den erfolgreichsten TikTokern des Landes - sowohl mit seiner Musik als auch mit seiner Comedy findet RIAN enormen Anklang. 120k Follower auf Instagram und 620k auf TikTok, 60k Subscriber auf YouTube und über 25 Millionen Streams auf Spotify beweisen: Wenn RIAN loslegt, erliegt man in kürzester Zeit seinem charmanten Schmäh. Für Januar 2025 plant RIAN die VÖ seiner neuen EP und feiert den Release im Wiener Konzerthaus mit noch geheimen special guests – und für den Februar kündigt er seine zweite Headlinertour in Deutschland und Österreich an. Hands up für ein Wiedersehen mit RIAN!
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.