
! A C H T U N G ! Das Konzert wurde vom 24.01.2021 sowie 28.01.2022 auf den 17.11.2022 verlegt. Ticket behalten ihre Gültigkeit!
Seit Rockhaus 1983 mit ihrem ersten Album die Charts stürmten und 1988 den Meilenstein I.L.D. rausbrachten, sind sie aus der deutschen Rockmusiklandschaft nicht mehr wegzudenken. Neun Alben, davon mehrere Best of und zwei DVDs sind bis jetzt veröffentlicht.
Mit einer Unterbrechung von fast 10 Jahren, in der schon fast das Aus der Band drohte, brachte Tobias Künzel (DIE PRINZEN) 2009 die Band wieder zusammen, in dem sie als Support für DIE PRINZEN spielten. Der damals verloren gegangene Funke war vom ersten Ton an wieder da und es folgten die Alben Positiv, Treibstoff und Therapie. Der Film-/Musikproduzent Rainer Oleak hob die Band auf eine neue Stufe und setzte damit Energie frei, die man buchstäblich spüren kann.
Live beweisen sie immer wieder, dass sie zu einer der besten Rockbands Deutschlands gehören, was ihre letzte DVD „LIVE IN BERLIN“ nur bestätigt. Seit dem tragischen Tod ihres 5´ten Bandmitglieds Carsten „Beathoven“ Mohren (Keyboards) haben sie beschlossen, zu viert weiterzumachen und so wird man auch in Zukunft noch viel von Rockhaus hören und sehen.
ROCKHAUS sind:
Michael „Heinz Angel“ Haberstroh – Schlagzeug
Reinhardt „Maxs“ Repke – Bass ( zur Zeit Robert Protzmann )
Reinhard „Herr“ Petereit – Gitarre
Mike Kilian – Gesang, Gitarre
Achtung:
Wenn nicht vorab schon auf spezielle Einlassregelungen hingewiesen wurde (z.B. 2G/3G/2G+/3G+), findet Ihr hier alle wichtigen Infos zu Einlass, Corona & Co.:
Gäste Infos
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.