Romano

Vulkano Romano Tour 2023

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Landstreicher Konzerte

Hinweis: Das Konzert wurde vom Conne Island in das Täubchenthal verlegt. Er ist zurück! Erfrischend wie ein Sommerregen, heiß wie ein Vulkan. Ausgeruht stürzt sich Romano ins volle Leben. Nach der harten Realität in seinen Hits wie „Brenn die Bank ab“, lebensnahen Partyknallern wie „Klaps auf den Po“ und Reflexionen der eigenen Herkunft in „Copyshop“, widmet sich der Köpenicker Ausnahmekünstler nun der Liebe. Denn es ist jetzt Zeit für Emotionen, sagt Romano. Die seien doch neulich etwas zu kurz gekommen. Gesangschleifen türmen sich auf, Atmosphäre macht sich breit. So krault der neue Sound das Kinn. Romano macht wieder auf, Romano sucht wieder Nähe. Und er hat sich nach dem Themenrap wieder des Gesanges angenommen. „Die Leute brauchen jetzt ein bisschen Wärme, wie abends eine heiße Wanne.“ So geht er mit seinem dritten Album „Vulkano Romano“ zurück zu seinen Wurzeln und erfindet sich doch neu. Er zieht als Traumschiff los zur Abenteuerreise. Die gleichnamige Tour zum Album wird ein ekstatischer Mix aus neuen Krachern und alten Hits. Freut euch auf eine neue Bühnenshow, einen neuen Romano-Look und einer Sexiness, der sich keiner entziehen kann.

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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