STEINER & MADLAINA
Nah Dran 2026
Ort: Ballsaal
Veranstalter: Casius Event & Konzert GmbH
Steiner & Madlaina im Dezember 2026 auf „Nah Dran“-Tour
Die Liebe zur Musik hat sie auf dem Gymnasium zusammengebracht, die Liebe zur gemeinsamen Musik bringt die beiden Musikerinnen wieder auf Tour. Mit einer Mischung aus Charisma, Melancholie und unerschütterlicher Energie begeistern Steiner & Madlaina seit 2012 ein stetig wachsendes Publikum. Die Züricher Künstlerinnen Nora Steiner und Madlaina Pollina verbinden poetische Texte mit mehrstimmigem Gesang und modernen Folk- und Indierock-Elementen zu einem ganz eigenen Sound, der ihnen seit Jahren eine wachsende Fangemeinde beschert. Im Rahmen ihrer „Nah Dran"-Tour reduziert sich das Duo auf das Wesentliche in intimen Venues. Nahbar und direkt – so wie sie es schon von Anfang an gemacht haben und am besten funktioniert.
Mit ihrem aktuellen Album „Nah Dran" zeigen sie eine künstlerische Seite von sich, mit der sie ihre stetige Weiterentwicklung manifestieren. Die Musik ist mutig, vielschichtig und erzählt Geschichten, mit denen Steiner & Madlaina auf dieser Tour nach einer kleinen Pause wieder mit ihrer Band der Romantikkommission live gehen. Es werden Shows, wie sie bei Steiner & Madlaina zur DNA des Gespanns gehören – atmosphärisch, emotional und besonders. Diese Tour wird sie erneut in ihrer reinsten Form repräsentieren – ganz sie selbst. Steiner & Madlaina bleiben, was sie immer waren: ehrlich, nahbar, berührend.
Präsentiert wird die Tour von DIFFUS.
Steiner & Madlaina
Nah Dran 2026
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.