STERNBURG FANFEST

Einlass: 17:00 Uhr

Veranstalter: Sternburg

Bereit für den ultimativen Bier- und Musik-Abend?

Am 12. September 2026 verwandelt sich das legendäre Täubchenthal in den sternigsten Spots der Stadt. Wir laden alle echten Sternburg-Fans ein, gemeinsam zu feiern, zu tanzen und das beste Export Ostdeutschlands zu genießen.

Kein Smalltalk. Keine Langeweile. Nur pure Energie, kühles Bier, coole Leute und fünf Bands, die den Boden unter deinen Füßen zum Beben bringen.

🎸 Das Line-Up, dass du nicht verpassen darfst:

100KiloHerz: Wenn Bass und Melodie auf die harte Tour treffen.
BlackSilhouettes: Düster, cool und unverwechselbar.
FeurigSeinPeter: Leidenschaft pur – wer hier nicht mitfiebert, hat kein Herz.
Baby of the Bunch: Frisch, jung und voller Power.
Nivolos: Der Sound, der dich im Sitzen nicht lässt.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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