STRAY FROM THE PATH

The Final Tour

Einlass: 18:30 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Mawi Concert

Special Guests:
ALPHAWOLF
GRAPHIC NATURE
CALVA LOUISE
Die Hardcore-Größen Stray From The Path aus Long Island, New York, sind zurück und haben ihr neues Album „Euthanasia“ angekündigt. „Euthanasia“ erscheint am 9. September über UNFD und ist das düsterste und härteste Werk in der Karriere der Band, das sich von schwierigen Umständen inspirieren lässt und sowohl klanglich als auch textlich keine Kompromisse eingeht.
Anlässlich der Ankündigung haben Stray From The Path ihre neue Single „III“ veröffentlicht. Der Track folgt auf die erste Single „Guillotine“ und nutzt die für die Band typische Mischung aus groovigen Gitarrenriffs, komplexen, aber kraftvollen Drums und sozialkritischen Texten – jetzt jedoch mit einem bedrohlich-drückenden Refrain, der einige der düsteren neuen atmosphärischen Elemente von „Euthanasia“ demonstriert.
Die Band kommentierte den neuen Song wie folgt: „Wir haben unsere Songs schon immer als Mittel genutzt, um uns gegen Unterdrückung auszusprechen. Das ist nun schon fast 10 Jahre her, und auch unser dritter Teil der Badge & A Bullet-Reihe mit dem Titel „III“ hat dasselbe Ziel. Die Polizeiarbeit in den Vereinigten Staaten war schon immer von Rassismus, Hass und Gewalt geprägt. Die öffentlichen Mittel für Polizeibehörden sind seit den 1980er Jahren sprunghaft angestiegen. Die USA geben heute mehr als doppelt so viel für die Polizei aus wie für Sozialprogramme. Viele Großstädte geben mehr als ein Drittel ihres Budgets für die Polizei aus. Trotz der Hunderte von Milliarden Dollar, die jedes Jahr aus Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln in Polizeibehörden und die Strafvollzugsindustrie fließen, gibt es kaum Kontrollen. Die Ergebnisse sind verdammt beschissen.
„Über 1.000 Menschen werden jedes Jahr von der Polizei getötet, aber obwohl sie nur 13 % der Bevölkerung ausmachen, sind fast die Hälfte aller von der Polizei getöteten Menschen Schwarze. Weniger als 1 % der Polizeibeamten, die im Dienst jemanden töten, werden strafrechtlich verfolgt. Um es ganz klar zu sagen: Es gibt in diesem Land kein Verbrechen, bei dem die Strafe die sofortige außergerichtliche Hinrichtung durch einen Polizisten ist. Die Vorstellung von Gerechtigkeit in diesem Land ist ein verdammter Witz. Das Einzige, was die Polizei in diesem Land schützt und dient, ist der Schutz der Reichen, Mächtigen und kapitalistischen Interessen, während sie die Marginalisierten und die Arbeiterklasse unterwirft.“
Stray From The Path bringen seit fast zwei Jahrzehnten ihre energiegeladene Hardcore-Wut und ihre politisch unverblümten Texte zu den Massen und wollen damit eine Band sein, die sowohl als Tor zur Heavy-Musik als auch zu radikalen Ideen dient. Obwohl die langjährige Band keine Anzeichen einer Verlangsamung zeigt, war „Euthanasia“ keineswegs ein einfaches Album zu produzieren. Stray From The Path befanden sich aufgrund der Pandemie, einer Ozeanentfernung und sogar einer buchstäblich gebrochenen Wirbelsäule in einem zerrütteten Zustand, was zu einem Album führte, das die düsteren persönlichen und globalen Umstände widerspiegelt.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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