Die uni- und studiengangsübergreifende Semesterstartparty in Leipzig!🥳
Im Anschluss an die Einführungswoche und als Auftakt bevor die Vorlesungen so richtig beginnen, feiern wir mit euch am 19.10. ab 22:00 Uhr noch eine fette übergreifende Party im Täubchenthal zum Semesterstart💃:
Alle Erstis können sich hier mit ihren Kommilitonen connecten und die letzte große Party feiern, bevor es dann in die Hörsäle geht🥳.
Alle höheren Semester können die neue Erstis streicheln und erzählen, wie schlimm der Studiengang doch eigentlich ist, den sie gewählt haben🫠.
🎟️ Garantierten Einlass gibt es wie üblich nur mit einem Ticket, wenn die Tickets ausverkauft sind, gibt es keine Chance mehr dabei zu sein. Kümmert euch also schon frühzeitig um ein Ticket👆.
🎶 Mit All Time Hits, HipHop, Techno, 90/2000er ist für alle was dabei
👯 Gekaufte Tickets können weitergegeben werden
Egal von welcher Uni oder Hochschule du kommst, alle sind willkommen zu feiern, Kontakte zu knüpfen, sich kennenzulernen und Spaß zu haben. Auch Nicht-Studierende sind herzlich eingeladen.
By students, for students
P18 only
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.