
SYBILLE BULLATSCHEK
VIP - Very important Pflegekraft
Ort: Ballsaal
Veranstalter: AGENTOUR & HumorZone GmbH
Hurra, es ist wieder so weit! Die Pflägekraft der Herzen Sybille Bullatschek hat Ausgang in ihrem Seniorenheim und beehrt uns mit ihrem frischgeschriebenen Programm „VIP - Very Important Pflägekraft!“. Darin unterstreicht sie mal wieder, wie wichtig Pflägekräfte für die Gesellschaft sind, und dass eigentlich alle einen Oscar verdient hätten. Den gibt es zwar nicht bei ihr im Haus Sonnenuntergang, dafür wird aber der „Goldene Otterle“ verliehen, eine Trophäe, die nach ihrem Chef benannt ist, und um die sich keiner so wirklich reißt. Sybille büffelt auch in ihrem 5. Programm wieder eine Fremdsprache, um für den Ansturm ausländischer Pflägekräfte gewappnet zu sein. Diesmal hat es ihr Französisch angetan, was sich als noch komplizierter herausstellen soll als ihre bisherigen Sprachkurse in Englisch, Spanisch
und Russisch.
Es wird wieder gesungen, getanzt, improvisiert - wie sich das für die Show von einem
echten VIP gehört. Und mit Glück kann man nach der Show noch ein Foto mit dem
Star erhaschen.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.