Teuterekordz

Kein Nirvana Tour 2023

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Landstreicher Konzerte

Seit gut zwei Jahren hat die HipHop-Welt die prenzlauerberger Rapcrew Teuterekordz auf dem Radar und die Rapper Beko, Dispo, Eddy, Lucky, Modus und Sechser sind trotzdem nach wie vor jedes Wochenende mit Schnapsmischen in ihren Plastikbechern an der Eberswalder Straße anzutreffen. Zwischen Studio und Club-Bühne wird nebenbei hier und da noch gesprüht oder Stellung zu politischen Themen wie Rassismus, Mieten oder Klima bezogen. Das alles verarbeitet die Gruppe auf ihrem neuen Album „Kein Nirvana“. Neben punkigem Singsang, Techno-, House- und Ravebeats kommt auch der altbekannte knallharte Atzenrap nicht zu kurz. Dazu gibt es eine gehörige Portion Ernst und eine geradezu nachdenkliche Auseinandersetzung mit dem Lifestyle aus Musik und Exzess, die es so bei Teuterekordz bisher kaum gab. Genau wie der Name des Albums geben auch viele Parts lediglich Bilder und Denkanstöße vor, mit denen die Zuhörenden machen können, was sie wollen. Insgesamt sind und bleiben Teuterekordz aber Atzen mit Haltung und Laune für einen Abriss.
Apropos Abriss: 2023 ist Teuterekordz auf „Kein Nirvana Tour“ auch in deiner Stadt zu Gast! Assis mit Niveau, asozial statt national, Attitude und Klassenbewusstsein mit einer Vorliebe für diverse Mischgetränke live!

Achtung:
Wenn nicht vorab schon auf spezielle Einlassregelungen hingewiesen wurde (z.B. 2G/3G/2G+/3G+), findet Ihr hier alle wichtigen Infos zu Einlass, Corona & Co.:
Gäste Infos

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

Zurück