TEUTEREKORDZ

Die Letzen im Club Tour

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Landstreicher Konzerte

Nachdem Teuterekordz mit ihrem neuen Album “Club28” auf Platz 14 der Album-Charts eingesteigen sind, steht nun die vierte und bisher größte Tournee der Rap-Crew aus Berlin Prenzlauer Berg vor der Tür. Wer auf eine Teute-Show geht, bekommt alles geboten, was ein HipHop Konzert ausmacht - über klare Statements, melancholische Melodien und mitreißende Rappassagen bis zum absoluten Abriss im Moshpit. Bei der kommenden Tournee wollen Arkona, Dispo, Eddy-T, Lucky, Modus und Sechser außerdem den Charme und die Extase einer Berliner Partynacht auf die Bühnen der Republik mitbringen. “Die letzten im Club” steht für das Gefühl, einen perfekten Abend gehabt zu haben, an dem man gar nicht merkt, wie die Zeit vergangen ist, für das Festhalten an den eigenen Werten auch in schwierigen Zeiten und für den Zusammenhalt unter guten Freunden.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

FAQ - Landstreicher Konzerte

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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