! A C H T U N G !
Das Konzert wurde vom 09.10.2020, 07.05.2021 und 15.01.2022 auf den 24.09.2022 verschoben. Tickets behalten ihre Gültigkeit!
Am 13. Januar 2022 sollte der Startschuss für die „HOT SHOT - LIVE 2022“-Tour fallen. Doch angesichts der aktuellen Corona-Lage müssen The Baseballs ihre Tour bereits zum dritten Mal verschieben. Aber: Aller guten Dinge sind drei, besagt ein Sprichwort. Zwischen dem 07. September und dem 07. Oktober 2022 werden Sam, Basti und Digger nun gemeinsam mit ihren Fans in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Russland ordentlich die Hüften schwingen.
Bereits gekaufte Tickets behalten für die Ersatztermine der „HOT SHOT - LIVE 2022“-Tour im September und Oktober 2022 ihre Gültigkeit. Auf diese Weise haben alle Ticketbesitzer:innen weiterhin die Möglichkeit, The Baseballs im kommenden Jahr mit ihrer exzellenten Band live zu erleben. Im Mai 2021 veröffentlichten The Baseballs ihr Studioalbum „Hot Shots“, das sie nun im September/Oktober live auf der großen Bühne präsentieren. Ihre Fans können sich auf schweißtreibende und energiegeladene Live-Konzerte freuen. Also: Rock den Petticoat, roll die Tolle, The Baseballs übernehmen die Party-Kontrolle! Mehr Infos und Tickets unter
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.