TOM HENGST

2 ZIMMER

Einlass: 19:00 Uhr

Ort: Ballsaal

Veranstalter: Känguruh Production

TOM HENGST GEHT AUF TOUR – MIT „2 ZIMMER" PRÄSENTIERT ER SEIN BISHER PERSÖNLICHSTES ALBUM

Tom Hengst geht mit seinem neuen Album „2 Zimmer“ auf Tour und schlägt damit das nächste Kapitel seiner Karriere auf, denn „Deutscher Rap ist ihm zu kitschig, wie der Vorleser“ und er hat ein neues Buch im Gepäck.

Das Projekt ist sein bislang persönlichstes Werk, gezeichnet von Ehrlichkeit, Tiefe und Kompromisslosigkeit. Tom Hengst zeigt so nahbar wie nie zuvor mit Texten, die direkt aus seinem Leben erzählen und neue Seiten von ihm offenbaren.

Also an alle Fans: „schreibt Zettel mit seinem Namen“ und freut euch auf Überraschungsgäste, besondere Momente und eine unverwechselbare Energie, die jede Show zu einem einzigartigen Erlebnis machen. Wer ihn kennt, weiß, dass keine Tour der anderen gleicht, aber eines bleibt für alle unverändert: Tommy H begeistert!

„2 Zimmer" – Das Album. Die Tour. Das volle Deutschrap Erlebnis.

Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen

Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Sollten dennoch Koffer/Rücksäcke mitgebracht werden, fordern wir ein erhöhtes Verwahrungsentgelt von 5 EUR. Der Rucksack wird dann am Einlass entgegengenommen und wird beim Verlassen der Show wieder herausgegeben. Eine Entnahme von deren Inhalt während der Show ist nicht gestattet. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.

Jugendschutz

Es gelten folgende Altersbeschränkungen:

Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.

Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.

Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.

Erziehungsbeauftragung

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