DIARY OF DREAMS LIVE 2025 Vor 35 Jahren wurde Diary of Dreams gegründet, vor 30 Jahren erschien das Debütalbum, seit 1992 haben sie sage und schreibe über 600 Konzerte in 38 Ländern gespielt und eine Heerschar an CDs und Vinyl veröffentlicht … und ein Ende ist zum Glück noch lange nicht in Sicht! 2025 erscheint ein neues Studioalbum, und natürlich geht die Band mit den neuen Songs im Gepäck wieder auf Tournee. Wer Diary of Dreams kennt, weiß, dass gerade ihre Live Konzerte ein besonderes Erlebnis sind, leben sie doch von ganz viel Energie und handgemachter Musik. 4 Musiker spielen sich im wahrsten Sinne des Wortes die Seele aus dem Leib. Die Konzerte sind daher stets eine emotionale Zeitreise durch viele Kapitel der eigenen Musikgeschichte und am Ende für viele eine Reise in die eigene Erinnerung und Zukunft. Es ist also endlich wieder Zeit für ein neues Kapitel im Tagebuch der Träume.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen, Koffer & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, sowie iPads, Kameras mit Wechselobjektiv, Permanentmarker oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.