Giant Rooks im Haus Auensee
ROOKERY Tour 2022
Ort: Haus Auensee
Veranstalter: Casius Event & Konzert GmbH
! A C H T U N G !
Das Konzert wurde vom 11.04.2020, 07.09.2020 und 10.05.2021 auf den 14.04.2022 verlegt. Bereits gekaufte Tickets für einen dieser Termine behalten ihre Gültigkeit! Keine Abendkasse.
Giant Rooks sind die wohl vielversprechendste Band, die es in Deutschland seit langer Zeit gab. Siebenstellige monatliche Hörerzahlen bei Spotify, ausverkaufte Konzerte von Rom, über Paris bis
Manchester. Mehr als 350 Shows hat die Indie-Rock-Band in den letzten Jahren mit gerade einmal drei veröffentlichten EPs gespielt. In Deutschland füllen sie schon jetzt Venues, die andere
Künstler*innen erst nach 15 Jahren Karriere auf den Tourneeplan setzen. Die Giant Rooks verkaufen sie scheinbar aus dem Handgelenk aus.
Ein Jahr nachdem die Band ihre „Wild Stare“ EP veröffentlicht hatte, erschien im August 2020 ihr langersehntes Debüt-Album „Rookery“, das Platz drei der Deutschen Album Charts erreichte.
Support: SEA GIRLS
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.