Mit Songs wie „Musik“, „Warum“ oder „Weisswein x Sprite“ hat KAYEF es in den letzten Jahren nicht nur geschafft, seinen eigenen Sound zu kreieren, sondern sich auch eine Fanbase aufgebaut, die heute über 1.600.000 monatliche Spotify-Hörer umfasst.
Seine erfolgreichste Single „Ich würd‘ lügen“ ist 2020 in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Gold ausgezeichnet worden und bis auf Platz #13 der deutschen Singlecharts geklettert. Zuletzt stieg das aktuelle Album „Feelings“ des 27-jährigen Düsseldorfers im Januar 2022 sofort auf Platz #5 ein, bereits zum dritten Mal konnte sich KAYEF somit in den Top Ten der Albumcharts platzieren. Nach einer sehr erfolgreichen Tour, trotz Pandemie, im Herbst 2021, knüpft er jetzt mit neuen Terminen da an wo er letztes Jahr aufgehört hat. Die für KAYEF typische Kombination aus gefühlvollen, authentischen Texten und mitreißenden Instrumentals wird live von einer dreiköpfigen Band, bestehend aus Gitarre, Schlagzeug und Keys umgesetzt und so nochmal frisch interpretiert.
So verspricht die FEELINGS TOUR 2022 echte Gänsehautmomente, lädt aber auch zum Tanzen ein und hält immer wieder Überraschungen bereit. Für Fans der ersten Stunde, genauso wie für alle die neu dazugekommen sind, ein absolutes Muss.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.