Metropolis – Willkommen im Club. Nach der fulminanten Arena-Tour „Es werde Licht” und dem aktuellen Nummer-1-Album „Summer in Berlin” geht der Elektronik-Romantiker SCHILLER im Frühjahr 2022 erstmalig auf eine ausgedehnte Clubtour durch die Metropolen Europas. 15 Termine in den angesagtesten Clubs des Kontinents versprechen ein neues, energiegeladenes SCHILLER–Erlebnis: von Amsterdam bis Berlin, von Wien bis Zürich.
Für diese Tour wird SCHILLER die Highlights aus seiner mehr als 20-jährigen musikalischen Reise in ein neues, mitreißendes Gewand bringen. Neben Klassikern wie „Das Glockenspiel“ und „Ruhe“ werden auch viele neuere Hits zu hören sein.
SCHILLER–Macher Christopher von Deylen: „Ich freue mich auf ein fantastisches Publikum und unvergessliche Momente voller Energie und Klang.”
Kein Musiker hat bisher so überzeugend gezeigt, dass elektronische Musik warm und menschlich klingen kann. SCHILLER wurde 1998 von Christopher von Deylen ins Leben gerufen und kann auf zehn Top10-Alben, darunter sieben Nummer 1-Paltzierungen mit über sieben Millionen verkauften Alben, und weltweit ausverkaufte Tourneen blicken. Mit seinen Klangwelten erreicht der Soundvisionär und Meister des Global Pop bis heute ein riesiges Publikum.
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Gegenständen
Für die Veranstaltung gilt folgender Hinweis:
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist mit Rucksäcken und Taschen nicht gestattet, da die intensive Kontrolle derer den Einlass für alle Konzertgäste verzögert! Lasst Taschen & Rucksäcke also bitte zu Hause. Kleine Gym-Bags, Jutebeutel und Handtaschen (kleiner als A4) sind von dieser Regel ausgeschlossen. Sperrige Gegenstände wie Regenschirme, iPads, Kameras mit Wechselobjektiv oder Selfie-Sticks sind ebenfalls verboten.
FAQ - Landstreicher Konzerte
Jugendschutz
Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 6 Jahre: Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Auf dem Formular muss zudem auch der vollständige Name und das Geburtsdatum der sorgeberechtigten Person ersichtlich sein. Das Formular findest du hier zum Download. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit. Das ausgefüllte Formular bitte bereits vor dem Einlass herausholen und auf Nachfrage vorzeigen.
Unter 18 Jahre: Zutritt bei Konzerten und Tanzveranstaltungen NUR bis 24Uhr. Ist die Veranstaltung als P18 gekennzeichnet, wird auch der Zutritt bis 24Uhr verwehrt.